Das Gericht wies die Besitzstörungsklage gegen parkende Blasmusikanten ab. Die Gemeinde rechnet mit einem weiteren „sinnlosen Prozess“.
Das Areal hinter dem Ausseer Kammerhof, im Volksmund gerne „Schottergrube“ genannt, beschäftigt seit ...
Das Gericht wies die Besitzstörungsklage gegen parkende Blasmusikanten ab. Die Gemeinde rechnet mit einem weiteren „sinnlosen Prozess“.
Das Areal hinter dem Ausseer Kammerhof, im Volksmund gerne „Schottergrube“ genannt, beschäftigt seit der Übernahme der MB BA Hotel Errichtungs GmbH durch eine wohlbekannte Gruppe, die auch am Sommersbergsee aktiv war, die Gerichte. Das Landesgericht Leoben urteile als Rekursgericht in erster Instanz am 1. Dezember, dass die Besitzstörungsklagen an 18 Blasmusikanten abzuweisen sind und der Antrag, dem Rekurs eine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wurde zurückgewiesen. Ein richtungsweisender Beschluss.
Rückblende: Anlässlich der 69. Generalversammlung des Blasmusik verbandes sowie des zweiten Blasmusikkongresses in Bad Aussee wurden rund 60 Mitglieder aus der ganzen Steiermark von Ordnungskräften der Feuerwehr dahingehend angewiesen, am kurz zuvor durch die besagte Gruppe übernommenen Parkplatz am Areal des ehemaligen „Vital Bad Aussee“ zu parken. Mit der Über nahme im März 2019 wurden neue Regeln für das Parken aufgestellt, was zu diesem Zeitpunkt nicht allgemein bekannt war. Kurz nach dem Treffen bekamen die Fahrzeughalter Post eines Grazer Anwalts, der bekannt gab, die Eigentümerin zu vertreten und dazu aufforderte, einen Betrag von mehreren hundert Euro zu zahlen, da ansonsten eine Besitzstörungsklage folgen würde. „Eine Gelddruckmaschine“, wie es Betroffene bezeichneten, und sich großteils weigerten, den vorgeschlagenen Betrag einzuzahlen. Die MB BA Hotel Errichtungs GmbH zog vor Gericht und holte sich die erste Abfuhr.
Die Gruppierung rund um einen Grazer akzeptierte das Urteil nicht und ging in Rekurs. Da es nun gegen diese Entscheidung unter dem Vorsitz von Robert Wrezounik am Landesgericht Leoben keine ordentlichen Rechtsmittel mehr gibt, ist für die klagende Partei – in diesem Fall, nämlich die Blasmusiker zur Kasse zu bitten – das Ende der Fahnenstange erreicht und die Klägerin hat einen Kostenersatz von 3621,90 Euro zu leisten. Allfällige Meldungen in sozialen Medien, dass nun die FF Reitern, die damals den Ordnerdienst übernommen hatte, rechtlich belangt werde, werden in diesem Fall wohl auch eher nicht umgesetzt werden können, da man bei den zuständigen Gerichten die Sachlage bis ins Detail kennengelernt hat.
Dazu der Anwalt der Klägerin, Gregor Kohlbacher: „Ich hoffe, dass die Stadtgemeinde Bad Aussee über genügend Budget verfügt, denn im Urteil ist klar festgehalten, dass die Musikanten eine eigenmächtige Störung durchgeführt haben, dies jedoch auf Anweisung der von der Stadtgemeinde mit dem Ordnerdienst beauftragten Feuer wehr, sodass die Stadtgemeinde wohl für sämtliche Kosten haften wird.“ Die Musikanten wussten nichts von den Unstimmigkeiten zwischen der Klägerin und der Stadtgemeinde und seien sehenden Auges für deren Strategie gegen die MB BA Hotel Errichtungs GmbH missbraucht worden.
Bad Aussees Bürgermeister Franz Frosch blickt dem Ansinnen der Klägerin zwar genervt, doch gelassen entgegen: „Wir gehen davon aus, dass die Gruppierung der MB BA Hotel Errichtungs GmbH erneut einen sinnlosen Prozess anzetteln wird, bei dem wir wieder einen Anwalt werden nehmen müssen, die Gerichte wieder beschäftigt sein werden und die Aussicht auf Erfolg der ,MB BA‘ endenwollend ist.“
Da noch weitere Verfahren rund um das Areal anhängig sind, werden sich die Hoffnungen, den Parkplatz alsbald wieder ohne Einschrän kungen nutzen zu können, nicht so bald erfüllen. Es wird daher empfohlen, den Parkplatz nur auf Basis der ausgehängten Nutzungsbedingungen in Anspruch zu nehmen.