Auf einer 1,4 Hektar großen Fläche sollen in Ramsau Apartments entstehen. Ob die Gemeinde einen Bebauungsplan erstellen muss, beschäftigt derzeit den Verfassungsgerichtshof.
An der Ramsauer Landesstraße, Abzweigung Kreitseilerweg, liegen zwei ...
Auf einer 1,4 Hektar großen Fläche sollen in Ramsau Apartments entstehen. Ob die Gemeinde einen Bebauungsplan erstellen muss, beschäftigt derzeit den Verfassungsgerichtshof.
An der Ramsauer Landesstraße, Abzweigung Kreitseilerweg, liegen zwei unbebaute, insgesamt 1,4 Hektar große Grundstücke. Schon in den 1990er-Jahren gab es Pläne, dort ein Gesundheitshotel zu errichten und der damalige Gemeinderat leitete die dafür erforderliche Umwidmung in Erholungsgebiet ein. Einige Jahre später rückte der Grundbesitzer von den Plänen wieder ab. Die Gemeinde strebte im Einvernehmen mit der Eigentümerfamilie eine Rückwidmung an, zu der es aber nicht gekommen ist. „Das haben wir bei der Revision des Flächenwidmungsplans verabsäumt“, räumt der frühere Bürgermeister Ernst Fischbacher ein. Man wollte das bei der Überarbeitung 2020 nachholen. In der Zwischenzeit wurde das Grundstück von der Nachfolgegeneration übernommen und die hat Pläne für eine touristische Nutzung wieder aufgegriffen. Dem Vernehmen nach sollen es 80 Apartments werden. Man trat an die Gemeinde heran, sie möge einen Bebauungsplan erstellen.
Verfassungsgerichtshof am Zug
Die Gemeinde war über das Vorhaben wenig erfreut und wollte zuerst die Baulandeignung geklärt wissen. Das betrifft Oberflächenentwässerung, Wasser, Strom, Kanal usw. Nachdem sich das Verfahren dahinzog, reichten die Grundbesitzer im Vorjahr Beschwerde gegen den damaligen Bürgermeister Ernst Fischbacher beim Landesverwaltungsgericht ein – der Antrag auf Erstellung eines Bebauungsplans sei unbegründet abgewiesen worden. Die Richterin wandte sich in weiterer Folge an den Verfassungsgerichtshof. Dort muss nun geklärt werden, ob die Vorschreibung eines Bebauungsplanes aufgehoben werden kann. Falls ja, kann der Bauwerber ohne die Vorgaben der Gemeinde sein Projekt einreichen.
Rückwidmung nicht möglich
„Wir haben damals Entwürfe in Auftrag gegeben mit dem kleinstmöglichen Schaden für die Gemeinde“, erinnert sich Fischbacher. Der Plan sollte die geringste Bebauungsdichte, große Freihalteflächen und einen großzügigen Korridor für die Langlaufloipe aufweisen. Bevor es zu einem offiziellen Entwurf kam, sei die Wahl inzwischen gekommen. Mittlerweile haben sich die politischen Kräfte in Ramsau am Dachstein verändert. Die Liste Ernst Fischbacher ist nicht mehr angetreten und aus dem Gemeinderat verschwunden. Neuer Bürgermeister ist Hannes Uttinger (ÖVP). Und der gibt sich pragmatisch: „Was genau dort hinkommen soll, ist mir nicht bekannt. Fest steht, dass es einer touristischen Nutzung dienen muss.“ Eine Rückwidmung sei kein Thema mehr, außerdem gebe es dazu auch keine rechtliche Grundlage. Das Einzige was die Gemeinde machen könne, sei zu überprüfen, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Und das werde man tun, betont Uttinger.
Skepsis bei Anrainern
Anrainer stehen dem Vorhaben skeptisch gegenüber. Einer davon ist Richard Walcher. Er hat schon in den Neunziger-Jahren Einsprüche gegen das damalige Bauprojekt eingegeben. „Wenn genau dieser Bereich verbaut wird, wäre das für die touristische Entwicklung von Ramsau ein herber Rückschlag, ein nicht wieder gutzumachender Dauerschaden“, so Walcher. Abgesehen vom Eingriff ins Landschaftsbild könnten Langlaufloipen, Wanderwege und Pferdeschlittenrouten dadurch beschnitten werden, fürchtet er. Kritisch sieht das Projekt auch Johann Danklmayer, der sich intensiv mit den Plänen und Gegebenheiten auseinandergesetzt hat. „Ich war jahrelang Loipenkontrolleur, daher weiß ich um die Wichtigkeit des Knotenpunktes Kreitseiler“, sagt er. Beide befürchten, dass hinter dem Bauprojekt Immobilienspekulation stecken könnte und nicht die touristische Entwicklung von Ramsau am Dachstein. Beispiele dazu gebe es in der Region zur Genüge. Letztendlich bleibt abzuwarten, wie der Verfassungsgerichtshof entscheidet. Und das wird frühestens im Dezember der Fall sein.