Anstatt rückzubauen wurde weitergebaut. Nach zweitem Stopp erhob der Bauherr Einspruch beim Landesverwaltungsgerichtshof.
Gleichzeitig sei man um eine „konsensuale Lösung“ bemüht.
Am Hauserberg soll das ...
Anstatt rückzubauen wurde weitergebaut. Nach zweitem Stopp erhob der Bauherr Einspruch beim Landesverwaltungsgerichtshof.
Gleichzeitig sei man um eine „konsensuale Lösung“ bemüht.
Am Hauserberg soll das „Aparthotel Mount Fischer“ entstehen. Eine Baugenehmigung für den Umbau des Hotels liegt vor und es herrschte auch reges Bautreiben. Als der Verdacht entstand, dass die Ausführungen nicht dem genehmigten Plan entsprechen, ordnete Bürgermeister Stefan Knapp eine baupolizeiliche Überprüfung an (wir berichteten). „Es stellte sich heraus, dass es grobe Verfehlungen gab, die unzulässig sind“, sagte der Bürgermeister gegenüber dem „Ennstaler“. Die genehmigungsfähigen Grenzen seien massiv überschritten worden und der Bürgermeister ordnete einen sofortigen Baustopp an. Danach schien eine Lösung gefunden zu sein, wie der Bau abgeschlossen werden kann. Teile des Zubaus sollten abgerissen und ein komplettes Kellergeschoss sollte zugeschüttet und mit Beton versiegelt werden. Sollte. Die Arbeiten wurden zwar wieder aufgenommen, es wurde jedoch nicht rück-, sondern weitergebaut. Auch davon bekam Stefan Knapp Wind und erteilte einen abermaligen Baustopp. „Ich lass mich nicht hanseln“, sagte der verärgerte Bürgermeister. „Es werden alle gleich behandelt, für jeden gilt das selbe Gesetz. Sollte noch einmal weitergebaut werden, wird die Bezirkshauptmannschaft einschreiten. Es liegt auch keine Benützungsbewilligung fürs Wohnen vor.“ Dass die Verordnung eingehalten wird, lasse er regelmäßig kontrollieren. „Sollte ich eine Firma erwischen, die dort arbeitet, wird das sofort zur Anzeige gebracht. Das ist ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung“, so Knapp. Sämtlichen involvierten Firmen habe er das schriftlich und telefonisch mitgeteilt.
Indessen hat der Bauwerber einen Einspruch gegen den Beseitigungsauftrag erhoben. „Wir haben selbst ein privates Gutachten in Auftrag geben lassen. Auf Basis dessen haben wir Beschwerde eingelegt“, sagt der Rechtsvertreter des Bauwerbers, Hans-Moritz Pott. Das Gutachten der Gemeinde sei „mangelhaft und nicht richtig“. Gleichzeitig werde man versuchen, eine konsensfähiges Projekt vorzulegen, das dem Baugesetz und der Raumplanung entspreche. Der Landesverwaltungsgerichtshof bestätigt den Eingang der Beschwerde, ein Verhandlungstermin ist bis dato noch nicht anberaumt.
Bgm. Knapp: „Für jeden gilt das selbe Gesetz.“