In Rottenmann hatte eine Rechnung für Wirbel im Gemeinderat gesorgt. Grund war eine Vorauszahlung an ein Tochterunternehmen. Nach einer Aufsichtsbeschwerde legt die Gemeindeaufsicht nun klar: Es könne keine Verletzung gemeinderechtlicher Bestimmungen erkannt werden.
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In Rottenmann hatte eine Rechnung für Wirbel im Gemeinderat gesorgt. Grund war eine Vorauszahlung an ein Tochterunternehmen. Nach einer Aufsichtsbeschwerde legt die Gemeindeaufsicht nun klar: Es könne keine Verletzung gemeinderechtlicher Bestimmungen erkannt werden.
Es war eine Rechnung über 160.000 Euro, die die Städtischen Betriebe an die Stadtgemeinde Rottenmann im Dezember 2024 gestellt hatten. Darauf befunden haben sich unter der Bezeichnung „Vorhaben LKH Parkplatz – KW Palten“ elf Posten, die Planungskosten und diverse Baustellengemeinkosten umfassen. Das Problem: Die ganze geplante Summe der Bauarbeiten sei bereits im Vorhinein an die Städtischen Betriebe überwiesen worden, obwohl mit Ausnahme einiger Absperrgitter bislang keinerlei Bautätigkeiten erfolgt seien, so die Kritik des Prüfungsausschusses. Der Wirbel um diese Rechnung führte sogar dazu, dass der Rechnungsabschluss in Rottenmann erst im zweiten Anlauf beschlossen werden konnte. „Ein Kapitaltransfer zur Verschönerung der Bilanz“ lautete der im Raum stehende Vorwurf, dem Bürgermeister Günter Gangl mit dem Argument entgegentrat, dass die Vorauszahlung aufgrund der zeitlichen Abstimmung mit einem weiteren Projekt notwendig sei, das parallel zu der Sanierung des Parkplatzes durchgeführt werden soll.
Ein kurzer Rückblick: Schon vor Jahren wurde die Stützmauer des direkt an der Palten angrenzenden Parkplatzes gegenüber des Landeskrankenhauses Rottenmann unterspült. Die Folge: Die Stützmauer brach zum Teil ein; der Parkplatz ist seither nicht mehr benutzbar. Das Grundstück, das sich damals noch in Besitz der KAGES befand, wurde dann von der Stadtgemeinde Rottenmann erworben, um eine Sanierung erwirken zu können. Dabei „konnten wir das Grundstück zu einem verminderten Preis kaufen und auch Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen“, so der Bürgermeister. Der Grund, weshalb der Parkplatz bislang noch nicht saniert worden sei, liege an einem zweiten Projekt, das zeitgleich umgesetzt werden soll, so der Bürgermeister. Dabei handelt es sich um das im Anschluss befindliche Wasserkraftwerk Palten, das aufgrund einer neuen EU-Verordnung adaptiert werden soll. Konkret muss die Menge der Restwasserabgabe angepasst werden. Auch ein Fischaufstieg soll installiert werden. Da die Menge des Restwassers jedoch noch strittig sei, habe man auch mit den Sanierungsarbeiten am Parkplatzareal nicht beginnen können, so der Bürgermeister. Zudem sei die Sanierung der Stützmauer nur in den Wintermonaten bei geringem Wasserstand der Palten möglich.
Gemeindeaufsicht entlastet
Um Verzögerungen in der Umsetzung zu vermeiden und sicherzustellen, dass beide Projekte aus wirtschaftlichen Gründen zeitgleich abgewickelt werden können, habe man eine Vorauszahlung, die die Sanierungsarbeiten am Parkplatz bzw. der Stützmauer umfasst, getätigt, so Gangl. Besagte Rechnung wurde von der Abteilung 7 des Landes Steiermark geprüft, die nun mit einer Stellungnahme für Klarheit sorgt: Es könne keine Verletzung maßgeblicher gemeinderechtlicher Bestimmungen erkannt werden, da das Vorhaben sowohl im Voranschlag 2024 als auch im Voranschlag 2025 eingearbeitet worden sei. Zudem sei es möglich, dass eine zu erbringende Leistung als Vorauszahlung getätigt werde, vor allem in diesem Fall, da es sich um ein Tochterunternehmen der Stadtgemeinde handle. Auch könne der Gemeinde nicht vorgeworfen werden, die Adaptierungen am Kraftwerk und die Stützmauer des Parkplatzes zeitgleich umzusetzen, da es wirtschaftlich begründbar sei.