Der ÖVP-Clubchef August Wöginger wurde nach der zurückgenommenen Diversion jetzt doch in erster Instanz schuldig gesprochen. Und eine bedingte Haftstrafe samt einer Geldbuße waren dann doch genug, um den Vorsitz im ÖVP-Club zurückzulegen. Im Parlament bleibt ...
Der ÖVP-Clubchef August Wöginger wurde nach der zurückgenommenen Diversion jetzt doch in erster Instanz schuldig gesprochen. Und eine bedingte Haftstrafe samt einer Geldbuße waren dann doch genug, um den Vorsitz im ÖVP-Club zurückzulegen. Im Parlament bleibt Wöginger aber, und man hat bei der ganzen ÖVP den Eindruck, dass das Unrechtsbewusstsein nicht sehr groß ist. Eher spürt man das Unbehagen, erwischt worden zu sein.
Jetzt ist es in Österreich wirklich nicht außergewöhnlich, aufgrund seiner Parteizugehörigkeit einen Vorteil zu genießen. Egal ob bei der Wohnungssuche, einem Behördenverfahren oder beim Wunsch nach einer Beförderung – das berühmte Vitamin B ist wichtig und wird auch landauf und landab seit jeher gerne genutzt. Der einzige Unterschied in jüngster Zeit ist aber, dass man aufgrund der verbreiteten Smartphonenutzung Spuren hinterlässt, die dann recht eindeutige Beweise liefern. Früher wurde das mündlich ausgemacht, und wer zum Zug kam, war immer der geeignetste Bewerber und nur „zufällig“ Parteikollege.
Freilich soll man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Wer einen persönlichen Mitarbeiter sucht, wird natürlich auch auf die Gesinnung und die Grundwerte schauen, das ist ebenso logisch wie letztendlich auch zwingend nötig. Im vorliegenden Fall gibt es keinen Grund, warum der Leiter eines Finanzamtes einer gewissen Partei angehören muss. Darüber sollte wirklich die fachliche Eignung entscheiden, was aber auch zukünftig nicht der Fall sein wird. Das Einzige, was sich ändern wird, ist mehr Vorsicht bei den Beteiligten, um nicht erwischt zu werden.
Franz Wallig