Die Austrian Power Grid (APG) investiert rund 175 Millionen Euro in die Generalerneuerung der 220-kV-Ennstalleitung. Die Bauvorbereitungen sind bereits am Laufen.
Als wichtige Ost-West-Verbindung im zentralen APG-Netz spielt die Ennstalleitung von Wei- ßenbach ...
Die Austrian Power Grid (APG) investiert rund 175 Millionen Euro in die Generalerneuerung der 220-kV-Ennstalleitung. Die Bauvorbereitungen sind bereits am Laufen.
Als wichtige Ost-West-Verbindung im zentralen APG-Netz spielt die Ennstalleitung von Wei- ßenbach bei Liezen nach Wagrain nicht nur eine große Rolle für die sichere Stromversorgung in der Region, sondern leistet einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der versorgungssicheren und leistbaren Energiewende. Die bestehende Leitung ist seit über 70 Jahren in Betrieb und den Anforderungen einer modernen Energieversorgung einfach nicht mehr gewachsen. Seit Anfang 2025 werden bereits bauvorbereitende Maßnahmen betrieben. Dazu zählen beispielsweise Einbautenerhebungen sowie die detaillierte Planung der Zuwegungen zu den Standorten. In Absprache mit den jeweiligen Grundeigentümern wird die Errichtung sowie Instandsetzung der Wegeanbindungen ab Oktober 2025 beginnen. Die 73 Kilometer lange Leitung wird in fünf Baulose unterteilt. Alle Komponenten – von Masten über Fundamente bis hin zu Leitungsseilen – werden im Zuge der umfangreichen Generalsanierung erneuert. Das alte Einfach-Seil soll durch ein Zweierbündel ersetzt werden, wodurch die Übertragungskapazität steigt und gleichzeitig das typische „Knistern“ von Hochspannungsleitungen reduziert wird. Die Trasse bleibt unverändert, die neuen Masten werden am selben Standort errichtet. Je nach Standort und Notwendigkeit sieht der Plan vor, diese jedoch um bis zu zehn Meter zu erhöhen. Dadurch gewährleistet man, dass es in Bezug auf elektrische und magnetische Felder bei Wohnobjekten zu keiner Verschlechterung gegenüber der Bestandsleitung kommt. Zusätzlich wird so unter anderem auch die lichte Durchfahrtshöhe für landwirtschaftliche Fahrzeuge optimiert. Im Großraum Schladming kämpfte eine Bürgerinitiative das Kabel unter der Erde zu verlegen. Die Einsprüche wurden – auch am Verfassungsgerichtshof – zurückgewiesen. Auch Veränderungen der Leitungsquerachse wurden nicht berücksichtigt, denn dann wäre wohl ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren
(UVP) erforderlich gewesen.