Diabetes-Kinder: Familie aus Trieben kämpft um Betreuung
29.01.2026 RegionalesKeine Unterstützung bei Blutzuckerspiegelkontrolle und Insulinverabreichung. Damit seien Kinder, die an Diabetes-Mellitus-Typ-I leiden, in der Steiermark vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen, sagt Triebens Bürgermeister Klaus Herzmaier. Auch in seiner Gemeinde kämpft ...
Keine Unterstützung bei Blutzuckerspiegelkontrolle und Insulinverabreichung. Damit seien Kinder, die an Diabetes-Mellitus-Typ-I leiden, in der Steiermark vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen, sagt Triebens Bürgermeister Klaus Herzmaier. Auch in seiner Gemeinde kämpft eine betroffene Familie um 1:1-Betreuung.
Der Fall des kleinen Jayden, der mit seiner Familie in Trieben lebt, schlägt hohe Wellen. Der Dreijährige leidet an Diabetes-Mellitus-Typ-I. Dabei handelt es sich um eine Autoimmunerkrankung, die eine lebenslange Insulintherapie nötig macht. Um den Blutzuckerspiegel sowie die Ernährung zu überwachen und das Insulin in richtigen Dosen zu verabreichen, wurde Jayden eine 1:1-Betreuung im Ausmaß von 20 Wochenstunden im Kindergarten Kalwang zur Seite gestellt. Nach dem Umzug nach Trieben wollte die Familie den von der BH Leoben ausgestellten Bescheid verlängern, sodass Jayden auch im Kiga in Trieben eine 1:1-Betreuung in Anspruch nehmen kann. Die BH Liezen berief sich jedoch auf die gültige Rechtslage, wonach Diabetes Typ 1 nicht als Behinderung, sondern als chronische, doch beeinflussbare Krankheit angesehen werde. Da vor diesem Hintergrund keine 1:1-Betreuung zur Verfügung gestellt werden kann, wandte sich die Mutter an Triebens Bürgermeister Klaus Herzmaier. Dieser sagt, der Behörde könne hierfür kein Vorwurf gemacht werden, denn die Bezirkshauptmannschaft Liezen sei an die Vorgaben des steirischen Behindertengesetz gebunden. Zwar sei das Verfahren noch offen, doch der gesetzliche Rahmen sei klar und die Aussicht auf eine Genehmigung daher gering, so Herzmaier.
Fall liegt bei Volksanwalt
„Solche Beschwerden kennen wir nur aus der Steiermark. Das liegt an einer unglücklichen Formulierung im steirischen Gesetz“, sagt der mit dem Fall betraute Volksanwalt Bernhard Achitz in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“. Demnach handle es sich bei Diabetes Mellitus Typ I um keine Behinderung, die jedoch die Voraussetzung für die Finanzierung der Assistenz sei. Diese Auslegung widerspreche jener des Bundes, der Diabetes Typ I bei bis zu 18-jährigen Kindern und Jugendlichen als 50-prozentige Behinderung ansehe. Andere steirische Gesetze würden dies anerkennen, so wie die Regelung zur Schulassistenz, wie Achitz sagt. Für den Volksanwalt ist somit klar: „Die steirischen Behörden müssen akzeptieren, dass Kinder mit Diabetes Typ I eine Behinderung haben und deshalb das Recht auf Assistenz im Kindergarten.“ Er bezieht sich auf die Gleichbehandlung von Kindern mit und ohne Behinderung und fordert, dass „die Steiermark ihre Gesetze entweder dementsprechend auslegt, oder aber die Gesetze ändert“.
Kooperationsmodell in Ausarbeitung
Auch Triebens Bürgermeister ist um eine Lösung bemüht und zeigt hierfür mehrere Wege auf. Neben der Abänderung des steirischen Behindertengesetzes verweist er auf die fachgerechte Schulung des Kindergarten-Personals durch MOKI. Der Verein habe mit dem Projekt DiAB-Kids allein im Pilotzeitraum von 2024 bis 2025 79 Familien begleitet und über 700 Personen in Kindergärten und Schulen in Assistenzaufgaben geschult. Das Problem: Der Verein verfüge über keine nachhaltige Finanzierung und sei auf Förderzusagen und Spenden angewiesen, so Herzmaier. Auf Nachfrage des „Ennstalers“ heißt es aus dem Büro von Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl, man habe Gespräche aufgenommen, um die bestehenden Angebote zweier Institutionen zu bündeln. Die Abstimmungen würden zwischen den Trägern MOKIDO vom Hilfswerk Steiermark und MOKI stattfinden. Damit wolle man die Entwicklung eines nachhaltigen Finanzierungs- und Kooperationsmodells zur Sicherstellung einer kontinuierlichen und qualitätsgesicherten Betreuung der betroffenen Kinder erreichen. Das erfolgreiche Pilotprojekt soll inhaltlich, strukturell und qualitativ im bisherigen Umfang durch MOKI auf einer wirtschaftlich soliden Basis weitergeführt werden, um das bisherige hohe fachliche Niveau abzusichern.
Noch keine finale Entscheidung
Vorgesehen sei, dass MOKI auch künftig die spezialisierten freiberuflichen Fachkräfte für die Vor-Ort-Einsätze stellt und das bewährte professionelle Setting fortgeführt wird, wie das Büro des Gesundheitslandesrat mitteilt. Der Abstimmungsprozess sei aufrecht und konstruktiv, eine finale Entscheidung zur zukünftigen Finanzierung liege derzeit jedoch noch nicht vor. Vor allem die Finanzierung der Schulungen von externen Einrichtungen sei noch offen. Erste Ergebnisse soll es bereits Ende Jänner geben. Bis dahin soll ein Modell ausgearbeitet sein, welches dann gemeinsam besprochen werden könne.
„Braucht nachhaltige Lösung“
Um neben der fachgerechten Schulung des Kindergarten-Personals auch eine 1:1-Betreuung anbieten zu können, braucht es dennoch eine Abänderung des steirischen Behindertengesetzes.
Eine Zuständigkeit, die jedoch nicht im Ressort des Gesundheitslandesrates liege, heißt es aus dessen Büro. Die Kompetenz sehe man hier bei Schullandesrat Stefan Hermann in der möglichen Erweiterung des Schulassistenzgesetzes bzw. bei Soziallandesrat Hannes Amesbauer in der Abänderung des steirischen Behindertengesetzes.
Für Triebens Bürgermeister ist klar: „Es braucht eine nachhaltige Lösung.“ Um sich mit betroffenen Gemeinden und Familien auszutauschen, will Herzmaier am nächsten Zuckerstammtisch in Niklasdorf teilnehmen. Dort wolle er „neue Lösungsansätze finden“ bzw. „weitere Möglichkeiten erörtern“, wie er sagt.
