Das letzte Mautschlupfloch
22.05.2026 RegionalesDer Landtag unterstützt geschlossen ein Lkw-Fahrverbot über die Buchauer Straße. Ein Gutachten zur Verkehrssicherheit soll für die Verordnung eine Rechtsgrundlage liefern.
Seit mehr als zehn Jahren kämpfen betroffene Gemeinden und ...
Der Landtag unterstützt geschlossen ein Lkw-Fahrverbot über die Buchauer Straße. Ein Gutachten zur Verkehrssicherheit soll für die Verordnung eine Rechtsgrundlage liefern.
Seit mehr als zehn Jahren kämpfen betroffene Gemeinden und Politiker sämtlicher Couleur gegen den Schwerverkehr durch den Bezirk Liezen. Während Tonnagenbeschränkungen auf der Ennstal Straße (B 320) und der Triebener Straße (B 114) bereits in Kraft sind, gibt es noch eine Mautfluchtroute im Osten des Bezirkes: die Buchauer Straße (B 117). Auf Basis eines Grünen Antrags haben sich im Landtag erstmals alle Fraktionen hinter die Forderung nach einem Lkw-Fahrverbot auf der Buchauer Straße gestellt. Damit beginnt ein neuer Vorstoß, auch dieses Mautschlupfloch zu schließen.
Maut sparen
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen haben auf Österreichs Autobahnen eine kilometerabhängige Maut zu entrichten. Das lockt so manche Frächter hin zu den gebührenfreien Landesstraßen. Lkw-Fahrverbote können aber nicht freihändig von der Bezirkshauptmannschaft erteilt werden, sondern es bedarf einer Grundlage. Allein das subjektive Lärmempfinden reicht dafür nicht aus. Die Buchauer Straße (B 117) ist Teil der Verbindungsstrecke zwischen der A1 und der A9 und wird als mautfreie Ausweichroute zwischen Oberösterreich und der Steiermark genutzt. „Frächter verstehen es natürlich, solche Strecken gezielt anzufahren. Das Problem tragen am Ende aber die Menschen in den Gemeinden“, sagt der Grüne Landtagsabgeordnete Lambert Schönleitner.
Breite Allianz
Ziel hatten alle politischen Fraktionen immer das selbe: Entlastung der Landesstraßen von Durchzugsschwerverkehr. Über den Weg dorthin war man sich weniger einig. Die SPÖ, damals unter Verkehrsreferent Anton Lang, berief sich auf eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Vor zwei Jahren brachten die SPÖ-Abgeordneten Mario Lindner und Max Lercher einen entsprechenden Antrag auf Bundesebene ein. Lange sei argumentiert worden, dass ein derartiges Fahrverbot rechtlich nicht möglich sei. „Das haben wir schon bei der B 320 gehört. Und auch beim Gaberl hieß es: Das hält nie“, erinnert Schönleitner. Wenn sauber gearbeitet werde und gute Gutachten vorliegen, dann seien solche Lösungen sehr wohl möglich. „Jetzt gibt es endlich eine breite Allianz“, freut sich der Grüne Abgeordnete über die Einstimmigkeit im Landtag.
Neuer Aspekt Verkehrssicherheit
Noch im Vorjahr hieß es vonseiten der Bezirkshauptmannschaft, dass aufgrund der Frequenz ein Fahrverbot für den Schwerverkehr nicht durchzusetzen sei. Die Zahlen einer Verkehrsmessung würden das schlichtweg nicht hergeben. Das neue Gutachten soll insbesondere den Aspekt der Verkehrssicherheit betrachten. „Anträge hat es in den letzten Jahren schon mehrere gegeben. Jetzt soll erstmals auch das Thema Verkehrssicherheit geprüft werden“, sagt der Bürgermeister von St. Gallen und Landtagsabgeordnete Armin Forstner (ÖVP). Allein in seiner Gemeinde gebe es drei gefährliche Engstellen. „Ich kann dem Gutachten nicht vorgreifen, doch meiner Meinung nach ist die Sache klar“, gibt sich Forstner zuversichtlich.
Finanzierung nicht geklärt
Jetzt gehe es darum, möglichst rasch die notwendigen Gutachten zu erarbeiten. Danach entscheidet die Behörde über eine Tonnagenbeschränkung. Vorgespräche mit den Landtagsabgeordneten des Bezirks Liezen habe es in jüngster Zeit schon gegeben, bestätigt Bezirkshauptmann Nico Groger. Das Gutachten könne allerdings von der Bezirkshauptmannschaft nicht erstellt werden. „Solche Gutachten sind sehr aufwendig und haben ihren Preis. Weder die BH Liezen noch die Baubezirksleitung haben dafür die finanziellen Mittel“, so Groger. Daher sei in erster Linie die zentrale Frage zu klären, wer dafür aufkommt. Am Geld dürfe und werde es nicht scheitern, sagt Lambert Schönleitner. Der Landtagsabgeordnete ist zuversichtlich, dass es zu einem Fahrverbot für Schwerverkehr kommt: „Wenn‘s am Gaberl geht, wäre es eine Farce, wenn das auf der Buchau nicht der Fall wäre.“



