Gewissen Ortsteilen ist die touristische Vermietung in Schladming untersagt. Ein Bauträger sieht sich benachteiligt und droht mit Schadenersatzforderungen.
Um Wohnraum für Einheimische zu sichern, griff die Stadtgemeinde Schladming Ende des Vorjahres zu einem ...
Gewissen Ortsteilen ist die touristische Vermietung in Schladming untersagt. Ein Bauträger sieht sich benachteiligt und droht mit Schadenersatzforderungen.
Um Wohnraum für Einheimische zu sichern, griff die Stadtgemeinde Schladming Ende des Vorjahres zu einem besonderen Mittel. Der Gemeinderat verhängte eine Bausperre für touristische Bauten in ausgewiesenen Gebieten. Gleichzeitig beschloss man eine Abänderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK), wonach in diesen Zonen eine touristische Vermietung in Zukunft verboten ist. Raumplaner Günter Reissner sprach von einer „Nutzungskonkurrenz“ zwischen Tourismus und Wohnen: „Der Tourismus drängt in Wohngebiete und Gewerbegebiete hinein. Das führt zu einem übermä- ßigen Ansteigen der Grundstückspreise.“ Waren es vor 20 Jahren in Schladming noch rund 80 Prozent Hauptwohnsitze, seien es heute – trotz intensiver Bautätigkeit – nur mehr 60 Prozent.
„Wohnungen sind den Bürgern entzogen worden und wurden touristisch verwertet“, fasste Reissner zusammen. Vor diesem Hintergrund definierte die Gemeinde Gebiete, wo touristische Nutzungen tabu sind.
Unmittelbar vor dieser Beschlussfassung erhielt die Wohnpark Schladming GmbH eine behördliche Genehmigung für ein Bauprojekt. Das Grundstück befindet sich in so einer Zone und das hat Auswirkungen auf die Verwertungsmöglichkeiten der Einheiten. In der Zwischenzeit ist der Bau bereits teilweise realisiert. Laut dem Bauträger sei die Absicht der touristischen Nutzung zuvor dargestellt gewesen. Das bezweifelt Bürgermeister Hermann Trinker und sagte: „Wenn ich mich richtig erinnere, war nur der reine Wohnzweck, wohnen für Hauptwohnsitze angegeben.“ Die Gemeinde sprach der Wohnpark Schladming GmbH ein Benützungsverbot für touristische Nutzung aus. Dagegen erhob der Bauträger Beschwerde, der Akt liegt nun beim Landesverwaltungsgericht. Zusätzlich stellt der Bauträger Schadenersatzansprüche gegen die Stadtgemeinde in den Raum. In einem Schreiben führt die rechtliche Vertretung drohende Mindereinnahmen bei der Verwertung der Wohnungen an. Der Bauträger rechnet mit „erheblichen Schäden“, die sich „in Kürze realisieren“ dürften. So wären beispielsweise zwei rechtsverbindliche Angebote in der Hö- he von insgesamt 1,2 Millionen Euro am Tisch gelegen. Die Käufer hätten jedoch von einer Vertragsunterzeichnung abgesehen, nachdem sie von dem Verbot der touristischen Nutzung erfahren hatten. Nun drohe ein Liquiditätsengpass für den Bauträger. Für eine andere Wohnung bestehe ein Angebot in der Höhe von 544.000 Euro, weit unter dem veranschlagten Preis von 800.000 Euro. Sollte die Wohnpark Schladming GmbH den Kauf zum geringeren Preis abwickeln müssen, würde allein für diese Einheit ein Schaden von 256.000 Euro entstehen. Der Bauträger merkt an, dass die Gemeinde für die Mindererlöse haften könnte. Die Gemeinde solle den Bescheid hinsichtlich des Benützungsverbotes nochmals überdenken.
Dass die Maßnahme als Bremse für Immobilienpreise greift, zeigt sich an diesen konkreten Beispielen. Laut eigenen Ausführungen des Bauträgers, könnte man höhere Erlöse für Wohnungen mit touristischer Nutzung lukrieren. Ob die Verordnung rechtlich hält, werden wohl die Gerichte in den nächsten Monaten zu klären haben.