Zusatzschilder für Nachtfahrverbot würden höchstgerichtlicher Überprüfung nicht standhalten.
Im vergangenen „Ennstaler“ berichteten wir über das wieder Inkrafttreten des Fahrverbots für Transit-Schwerverkehr durch das Ennstal ...
Zusatzschilder für Nachtfahrverbot würden höchstgerichtlicher Überprüfung nicht standhalten.
Im vergangenen „Ennstaler“ berichteten wir über das wieder Inkrafttreten des Fahrverbots für Transit-Schwerverkehr durch das Ennstal von 5 bis 22 Uhr. Im seinem Kommentar zweifelte Chefredakteur Stephan Fuchs an, ob die zweite Zusatztafel, die sich auf das Nachtfahrverbot bezieht, einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof standhalten werde. Beide Schilder bezogen sich auf eine Veröffentlichung in der Grazer Zeitung und nicht auf die exakte Verordnung der Bezirkshauptmannschaft. Angesichts dieses Hintergrunds hat ein abgestrafter Lkw-Fahrer beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt und Recht bekommen. In einer schriftlichen Stellungnahme bestätigte Bezirkshauptmann Nico Groger, dass „auch die Zusatztafeln zum LKW-Nachtfahrverbot einer höchstgerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werden“. Die Bezirkshauptmannschaft hat deswegen den Tausch der zweiten Zusatztafeln bereits geprüft und in Auftrag gegeben. Die neuen Schilder werden so bald als möglich durch den Straßenerhaltungsdienst getauscht.