Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift und Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern. (Erstes Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867). Diese Meinung muss jedoch nicht immer auch die Meinung der Redaktion sein.
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Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift und Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern. (Erstes Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867). Diese Meinung muss jedoch nicht immer auch die Meinung der Redaktion sein.
Leserbrief zum Bericht „Stainach will nicht auf Leitspitalskosten sitzen bleiben“ aus der Ausgabe Nummer 5.
Unterwürfiges System
Nun zittert die Marktgemeinde Stainach also um die Kosten, die sie trug, weil das Land Steiermark keine Veranlassung dazu sah, eine ganzheitliche Planung durchzuführen. Im Gegenteil, dem neu angedachten Standort wurde in der letzten Legislaturperiode vorgerechnet, wieviel Mehrwert ein Leitspital bedeutet und es daher logisch wäre, wenn dieser neue Standort zuerst mal selber in die Tasche greifen würde. Und natürlich würde es dafür im Nachhinein eigene Zuweisungen geben.
Hier zeigt sich, wie von Landesseite tatsächlich gedacht und gehandelt wird. Ein permanentes Rittern um die Zugehörigkeiten zu einer wohlwollenden Partei und die Zuversicht auf Lippenbekenntnisse der dort vertretenen Parteien ist erforderlich, um in der eigenen Gemeinde agieren zu können.
Nun hat sich der Wind gedreht und es zeigt sich dieses unterwürfige System, dem die Gemeinden unterliegen. Ändern wird sich dieses System jetzt sicher nicht, es wird nur um eine Partei in der neuen Landesregierung reicher.
Ich wünsche den vitalen Ortsparteien und Listen der kommenden Gemeinderatswahl viel Kraft, neben einem lokalen Engagement, das überwiegend mit viel Begeisterung für die eigene Bevölkerung geführt wird, auch gegenüber dem Denken in den Landesgremien Stand zu halten.
Walter Pachernegg, Irdning