Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift und Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern. (Erstes Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867). Diese Meinung muss jedoch nicht immer auch die Meinung der Redaktion sein.
...
Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift und Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern. (Erstes Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867). Diese Meinung muss jedoch nicht immer auch die Meinung der Redaktion sein.
Wirklich alternativlos?
Erst kürzlich haben die steirische und die Kärntner Landesregierungen einen zukunftsweisenden bundesländerübergreifenden Wirtschaftsvertrag inkl. Krankenhauskooperationsvertrag abgeschlossen. Verhandlungen mit Salzburg und Oberösterreich, wie es für den Bezirk Liezen sinnvoll wäre, stehen derzeit offensichtlich nicht am Plan der Landesregierung bzw. KAGes und dem Diakoniewerk. Dabei würden Rechtskooperationen (15a Vereinbarungen nach dem Bundesverfassungsgesetz) mit Schwarzach bzw. Bad Ischl, Gmunden und Vöcklabruck durchaus Sinn ergeben. Apropos Verträge: Welchen Vertrag hat das „Evangelische Diakoniewerk Gallneukirchen“ überhaupt im vorgesehenen Leitspital? Der vermutlich für Gallneukirchen äußerst günstige Betriebsführungsvertrag hat dazu geführt, dass das Diakoniewerk die Klinik Schladming – gleich einer Kindesweglegung – stillschweigend aufgibt.
OSR Karl Müller
Bad Mitterndorf
Ehrenringträger der Stadtgemeinde Schladming