Straf„RECHT“

Fotoquelle: Aargauer Zeitung

Mitten in die mit durchsichtigen Argumenten geführte Debatte um eine Verschärfung des Strafrechtes für Minderjährige platzten diese Woche noch zwei Messerstechereien am Reumannplatz in Wien. Bei allen Bedenken, ob es sinnvoll ist, unter Vierzehnjährige tatsächlich mit Haftstrafen zu bedrohen, ist der Druck in Richtung Veränderung groß. Dieses Thema sollte freilich nicht im Wahlkampf besprochen werden, zu populistisch drohen die Argumente zu werden. In der nächsten Gesetzgebungsperiode wird man sich aber jedenfalls etwas überlegen müssen.

So ist unbestritten, dass die aktuellen Strafbestimmungen für Jugendliche eher für Bagatelldelikte gemacht wurden. Wenn aber Zwölfjährige nicht mehr mit Ladendiebstählen oder Sachbeschädigungen auffallen, sondern mit Vergewaltigungen und Mordversuchen, dann wird man auch das Regelwerk überdenken müssen. Keine Regierung wird es auf Dauer aushalten, regelmäßig Schlagzeilen über grausame Verbrechen ohne Sühne kommentieren zu müssen.

Natürlich ist das soziale Umfeld sehr oft das Problem und Prävention wäre ein guter Ansatz. Wenn aber erwiesenermaßen ganze Bevölkerungsgruppen sich zu Jugendbanden zusammenrotten, weil sie weder einer Ausbildung noch einer Beschäftigung nachgehen, dann stellt sich die Frage, ob man dem Verlust des Gewaltmonopols des Staates einfach tatenlos zusehen kann. Am Ende ist ein Staat nur handlungsfähig, wenn einerseits seine Regeln für alle gelten und andererseits die Bevölkerung die Regeln auch versteht und gutheißt. Beides scheint in der aktuellen Problematik nicht der Fall zu sein, und das gefährdet den Rechtsstaat.

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