Rückkehr der Blockwarte

Fotoquelle: (c) PARAT

Nachdem die innenpolitische Diskussion seit einer gefühlten Ewigkeit sich nur mehr mit Chats beschäftigt, gibt es nach einer Verfassungsgerichtshofsbeschwerde einen Gesetzesvorschlag des österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Der möchte die Abnahme von Datenträgern und Handys erschweren und zumindest dieselben Standards einführen, die auch bei Telefonüberwachung und Rasterfandung gelten. Sprich, ein Handy kann nicht als Beweismittel von der Polizei, sondern nur auf richterlichen Beschluss abgenommen werden.

Diese Praxis wäre auch mehr als angebracht. Ein Mobiltelefon verrät heute über seinen Besitzer so gut wie alles, er wird zum gläsernen Menschen. Egal ob Privatleben, Geschäftliches, Einkaufsverhalten oder Hobbys, ein Experte kann aus dem Telefon mehr Informationen ziehen, als man je glauben würde. Wenn dann auf Grund der Bekanntheit von Betroffenen auch noch sämtliche Daten illegal an die Öffentlichkeit kommen, was zuletzt gang und gäbe war, ist das nicht vertretbar. Kein Mensch hat es verdient und es ist auch nicht rechtens, dass ein derartiger öffentlicher Datenstrip stattfindet.

Es gab noch keine Zeit in der Geschichte der Menschheit, wo die Privatheit so sehr an einem technischen Gerät hing und daher sollte auch der Umgang des Gesetzgebers damit besonders sensibel sein. So wie aktuell gehandhabt, kann es jedenfalls nicht bleiben, dagegen verblassen sogar die Blockwarte und die STASI. Der Schutz der Privatheit muss ausgebaut werden.

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