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Bericht

Bauträger droht Gemeinde mit Schadenersatz

Im neuen ÖEK von Schladming ist die touristische Vermietung in gewissen Ortsteilen untersagt. Ein Bauträger sieht sich dadurch benachteiligt und droht mit Schadensersatzforderungen.

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Redaktion · 15. Mai 2026

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Trotz reger Bautätigkeit in Schladming sinkt der Anteil der Hauptwohnsitze. Die Interessen von Bauträger und Gemeinde sind oft konträr.
Trotz reger Bautätigkeit in Schladming sinkt der Anteil der Hauptwohnsitze. Die Interessen von Bauträger und Gemeinde sind oft konträr. · Foto: Ennstaler

Um Wohnraum für Einheimische zu sichern, griff die Stadtgemeinde Schladming Ende des Vorjahres zu einem besonderen Mittel. Der Gemeinderat verhängte eine Bausperre für touristische Bauten in ausgewiesenen Gebieten. Gleichzeitig beschloss man eine Abänderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK), wonach in diesen Zonen eine touristische Vermietung in Zukunft verboten ist. Raumplaner Günter Reissner sprach von einer „Nutzungskonkurrenz“ zwischen Tourismus und Wohnen: „Der Tourismus drängt in Wohngebiete und Gewerbegebiete hinein. Das führt zu einem übermäßigen Ansteigen der Grundstückspreise.“ Waren es vor zwanzig Jahren in Schladming noch rund 80 Prozent Hauptwohnsitze, seien es heute – trotz intensiver Bautätigkeit – nur mehr 60 Prozent. „Wohnungen sind den Bürgern entzogen worden und wurden touristisch

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