Wird das Tote Gebirge zum Wildnisgebiet?

Eine Machbarkeitsstudie für ein Schutzgebiet im Toten Gebirge sorgt für Diskussionen. Betroffene befürchten Einschränkungen und Verbote, die Bundesforste halten sich noch bedeckt.
Ein Wildnisgebiet genießt einen noch höheren Schutzstatus als ein Nationalpark. Eine Ausweisung für das Tote Gebirge stand bereits Anfang der 2000er Jahre zur Diskussion. Laut türkis/grünem Regierungsübereinkommen sollen österreichweit Wildnisgebiete gefördert werden. Das hat das Tote Gebirge wieder ins Spiel gebracht – die Gerüchteküche brodelt. Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie sollen in den nächsten Wochen vorliegen. Es gebe derzeit kein konkretes Vorhaben der Österreichischen Bundesforste ein Wildnisgebiet zu errichten, sagt Vorstand Rudolf Freidhager. Man stelle „rein interne und grundsätzliche Überlegungen an“.
Wenig begeistert zeigen sich Hüttenbetreiber und Landwirte, denn eine Ausweisung als Wildnisgebiet hätte für sie massive Auswirkungen. Bad Aussees Bürgermeister Franz Frosch spricht von Beschneidung von Eigentumsrechten der Servitutsbesitzer.
Wildnisgebiet: Höchste Schutzkategorie für Totes Gebirge?
Die Bundesforste haben gemeinsam mit dem WWF eine Machbarkeitsstudie für die Ausweisung eines Wildnisgebiets
im Toten Gebirge in Auftrag gegeben. Das stößt nichtüberall auf Begeisterung.
Die Idee im Toten Gebirge eine besonders geschützte Region zu machen, ist schon mehr als vier Jahrzehnte alt. In den späten 1970er-Jahren war es ein Nationalpark, seit Anfang dieses Jahrtausends ist es ein Wildnisgebiet, welches sogar einen noch höheren Schutz bedeutet. Das Projekt wurde damals doch nicht so wie angekündigt umgesetzt – unter anderem waren dabei divergierende politische Interessen dafür verantwortlich. „Schubladisiert“ könnte man auch sagen. Im Übereinkommen der türkis/grünen Regierung ist eindeutig festgehalten, dass in dieser Legislaturperiode weitere zwei bis drei Wildnisgebiete in Österreich eingerichtet werden sollten. Somit wurden nun die Schubladen wieder geöffnet und die Idee eines Wildnisgebietes im Toten Gebirge neu angefacht. Die Gerüchte um dieses Projekt kochen wieder über.
Entscheidung in den nächsten Monaten
Derzeit ist eine Machbarkeitsstudie am Laufen, die in den nächsten sechs Wochen abgeschlossen werden soll. Erst nach Präsentation dieser Studie werden die Verantwortlichen Flagge bekennen, respektive halten diese sich derzeit noch sehr bedeckt. Eine Entscheidung über ein „Wildnisgebiet Totes Gebirge“ wird innerhalb der nächsten Monate erwartet. Man arbeite seit vielen Jahren mit dem WWF zum Thema Wildnis zusammen, sagt der Vorstand der Bundesforste Rudolf Freidhager. Es gebe aber derzeit kein konkretes Vorhaben der Österreichischen Bundesforste, auf eigenen Flächen im Toten Gebirge ein Wildnisgebiet zu errichten. „Wir stellen rein interne und grundsätzliche Überlegungen an, ob ein solches Vorhaben in Anbetracht der vielen Interessen in der Region, z. B. Tourismus, Jagd, Forstwirtschaft, Almwirtschaft, Naturschutz etc., überhaupt realisierbar und vor allem auch finanzierbar wäre“, so Freidhager.
Wegefreiheit eingeschränkt
In Österreich gibt es bisher erst ein Wildnisgebiet, welches sich in Dürrenstein befindet. Das Lassingtal, das Grenzgebiet zwischen Niederösterreich und der Steiermark zwischen Lunz am See und Wildalpen, hat diesen Status, der mit sehr rigiden Einschränkungen einhergeht. So heißt es auf der Informationsseite des Wildnisgebietes, dass die Einrichtung und Sicherung des Areals konkret bedeutet, dass „jedweder Eingriff des Menschen im Wildnisgebiet auf ein Minimum reduziert werden muss.“ Es soll die Überlegung geben, das Schutzgebiet nur auf steirischer Seite des Toten Gebirges einzurichten, was für einiges Kopfschütteln in der Bevölkerung sorgte. Wanderer – von Oberösterreich kommend – wären somit permanent in der Gefahr, einen Gesetzesbruch zu begehen, indem sie ab der steirischen Grenze nur mehr auf „ausgewiesenen Wanderwegen“ gehen dürften, da die Wegefreiheit als solches eingeschränkt wäre.
So gut wie alles verboten?
Aber nicht nur bei den Wanderern sorgen die Pläne für gemischte Gefühle, auch direkt Betroffene wie Hüttenwirte, Einforstungsberechtigte und Landwirte stellen sich viele Fragen. „Ich bin gegen die Ausweisung des Toten Gebirges als Wildnisgebiet, denn meinen Informationen nach soll dann so gut wie alles verboten werden“, sagt Franz Schanzl, Hüttenwirt der „Pühringer-Hütte, „Im Endeffekt wissen wir noch gar nicht, was das überhaupt bedeutet.“ Auch der Hüttenwirt des Albert-Appel-Hauses, Florian Marl, findet, dass noch zu wenige Fakten am Tisch liegen: „Es wird wieder einmal im stillen Kämmerlein geplant und die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Für mich als Hüttenwirt wäre diese Entscheidung sicherlich nicht förderlich.“ Die Bedeutung des Ausseerlandes als Tourismusregion sei den Bundesforsten bewusst entgegnet Rudolf Freidhager: „Darum wollen wir uns eine grundsätzliche Meinung dazu bilden, ob ein Wildnisgebiet überhaupt realisierbar und ob ein Zusatznutzen für die Natur und die Region zu erzielen wäre. Bereits heute gelten ja schon hohe Naturschutzstandards für das Gebiet.“ Dann erst könne man entscheiden, ob es sinnvoll sei, das Thema Wildnisgebiet überhaupt weiterzuverfolgen. „Wenn dem so wäre, würden wir selbstverständlich in offene und umfassende Gespräche mit allen Entscheidungsträgern gehen“, so Freidhager.
Beschneidung von Eigentumsrechten
Wenig begeistert zeigt sich Bad Aussees Bürgermeister und Landwirt Franz Frosch. Man habe derzeit schon genug Probleme, um die man sich kümmern müsse: „Der Wolfsriss im Weißenbach hat aufgezeigt, was möglich ist. Dieses Vorhaben ist eine Brutstätte für Beutegreifer. Ein Auftreiben von Rindern oder Schafen wäre dann grob fahrlässig. Somit wäre es vorbei mit der Kulturlandschaft und über kurz oder lang auch mit dem Tourismus.“
Die verbrieften Einforstungs- und Servitutsrechte hätten den Vorteil, dass diese nicht verjähren können. Sie sind als Teil des Eigentums der heimischen Landwirte zu sehen, die es sowieso nicht leicht hätten. „Eine Beschneidung dieser Rechte wäre inakzeptabel“, so Bürgermeister Frosch. Ähnlich sieht es auch der Geschäftsführer des Verbandes der Einforstungsgenossenschaften eGen Florian Past. Es handle sich um über Jahrhunderte gewachsene Nutzungsrechte. „Die Einforstungsorganisation erachtet eine weitere Verschärfung der bereits bestehenden Naturschutzstandards im Toten Gebirge für nicht notwendig und lehnt daher die Schaffung eines Wildnisgebietes ab. Jedenfalls aber sind im Fall des Falles mit Einforstungsrechten behaftete Flächen aus dem Wildnisgebiet auszunehmen, damit die Nutzungsrechtsausübung auch in Zukunft ungehindert stattfinden kann“,
so Past.