Urteil für AWV-Geschäftsführer

„Die Verurteilung sei zu unrecht erfolgt, sagt Hans-Moritz Pott.

Das Urteil für den ehemaligen AWV Liezen-Geschäftsführer ist gesprochen: 6 Monate bedingte Freiheitsstrafe und 1800 Euro Geldstrafe. Rechtsanwalt Hans-Moritz Pott meldet eine Nichtigkeitsbeschwerde an.

Nach der letzten Gemeinderatswahl wurden auch der Vorstand des Abfallwirtschaftsverbands (AWV) Liezen neu besetzt. Den Obmann übernahm der Landtagsabgeordnete und Bürgermeister von St. Gallen Armin Forstner, sein Stellvertreter wurde der Bürgermeister von Landl Bernhard Moser. „Als wir uns die Buchhaltung durchgesehen haben, sind uns Ungereimtheiten aufgefallen“, sagt Bernhard Moser. In einer kurzfristig einberufenen Vorstandssitzung fasste man im Februar 2021 den Beschluss den damaligen Geschäftsführer zu suspendieren. Ein Monat später folgte die Entlassung. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung, das Urteil wurde vergangenen Montag gesprochen: Sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe in der Höhe von 1800 Euro.

2000 Überstunden

Im konkreten ging es bei der Anklage um die Auszahlung von Überstunden. Insgesamt sollen es über 2000 Stunden gewesen sein, die der Geschäftsführer seit 1996 angehäuft hat. „Er hat im März 2020 die damals ausgelagerte Lohnverrechnung angewiesen, ihm jeden Monat 15 Überstunden auszuzahlen. In Summe wären das 157.000 Euro gewesen“, sagt der jetzige Geschäftsführer Bernhard Moser. Und das, obwohl er schon ein üppiges Grundgehalt mit zusätzlichen Sonderzahlungen bezogen hatte. „Er war der bestbezahlteste Mechaniker Österreichs“, so Moser. Die bereits ausbezahlten Überstunden in der Höhe von etwa 15.000 Euro behielt sich der AWV Liezen vom letzten Gehalt ein.

Nichts mehr übrig

„Es gab 10 bis 15 Vorwürfe gegen meinen Mandanten, davon ist nichts mehr übrig“, sagt Rechtsanwalt Hans-Moritz Pott, „Einzig die Überstunden, welche er geltend machen wollte, blieben als Tatbestand.“ Hier laute der Vorwurf, der Dienstvertrag aus dem Jahr 2001 sei ein „All-in-Vertrag“ gewesen, welcher auch Überstunden abgegolten hätte. „Davon steht aber nichts drinnen“, so Pott. Auch wenn er ein relativ hohes Gehalt bezogen habe, heiße das nicht, dass er keine Überstunden abrechnen dürfe. Die vormaligen Vorstände Rudolf Hakel und Rudolf Pollhammer hätten auch bestätigt, dass keine Überstundenpauschale vereinbart war und eine Auszahlung gerechtfertigt gewesen wäre.

OGH ist am Zug

Das Gericht sah das anders und verurteilte den Geschäftsführer. Hans-Moritz Pott hat gegen das Urteil eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. „Die Verurteilung ist zu unrecht erfolgt, weil der Tatbestand nicht erfüllt ist“, so Pott. Nun ist der Oberste Gerichtshof am Zug und wird das Urteil prüfen. „Gleichzeitig habe ich Beschwerde eingelegt, dass der Abfallwirtschaftsverband als Privatbeteiligter zugelassen wurde. Es ist kein Schaden entstanden, weil der AWV das Geld der bereits ausbezahlten Überstunden gegengerechnet hat“, erklärt Hans-Moritz Pott. Dem hält Obmann Armin Forstner entgegen, dass sehr wohl hohe Kosten entstanden seien: „Wir mussten die letzten 25 Jahre aufarbeiten und hatten immense Kosten für Rechtsanwälte und Gutachter. Deswegen haben wir uns als Privatbeteiligter angeschlossen.“ Für Forstner ist das Thema vorerst vom Tisch: „Das Gericht hat entschieden, für uns ist die Sache damit erledigt.“

Kein Ende in Griffweite

Die Angelegenheit wird dennoch beide Seiten noch längere Zeit beschäftigen. Neben der Nichtigkeitsbeschwerde der verurteilten Partei, hat der Abfallwirtschaftsverband dem Vernehmen nach zwei potentielle Fortführungsanträge im Köcher, welche andere strafrechtliche Vorwürfe gegen den ehemaligen Geschäftsführer betreffen. Sollte das Gericht dem stattgeben, ist mit einem weiteren Strafverfahren gegen den Beschuldigten zu rechnen.

Derzeit führt der Bürgermeister von Landl Bernhard Moser die Geschäfte des AWV-Liezen.

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