Unzumutbar langsam

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Schon seit Jahrzehnten ist bekannt, dass das österreichische Stromnetz in Salzburg eine Lücke hat. Nur durch die Errichtung der 380-KV-Leitung von Kärnten nach Salzburg kann diese geschlossen werden, was sowohl für die Versorgungssicherheit als auch für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien unbedingt erforderlich ist. Dass diese Einsicht jetzt auch vom Verwaltungsgerichtshof geteilt wurde, ist erfreulich. Nach über zehn Jahren Genehmigungsfrist herrscht damit endlich Rechtssicherheit, 2025 soll die neue Leitung in Betrieb gehen.
Jetzt zur Tagesordnung überzugehen, wäre allerdings der falsche Weg, hat dieses Projekt doch schonungslos gezeigt, dass die Errichtung von Infrastruktur auf Basis der österreichischen Gesetzgebung und Verwaltung de facto unmöglich ist. Man wird sich zeitnah Gedanken machen müssen, wie man berechtige Anliegen von Anrainern und Umweltschutz berücksichtigt, ohne eine unendliche Verfahrensdauer zu produzieren. Dazu wird es einen neuen Rechtsrahmen brauchen, der vor allem den zeitlichen Ablauf neu ordnet. So sollte es nach Einreichung eines Projektes eine klare Frist geben, innerhalb derer Einwände eingebracht werden können. Jedes Argument, das nach dieser Frist kommt, muss danach automatisch abgewiesen werden. Und dann braucht es eine klare Vorgabe, in welcher Zeit eine Entscheidung fallen muss, denn für eine klar benötigte Infrastruktur über zehn Jahre Verfahrensdauer zu haben, ist schlicht skandalös und nicht hinnehmbar.

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