Steuerfantasien

Fotoquelle: insert-schule.at

Wenn neuerdings sogar die Neos mit einer Erbschaftssteuer liebäugeln, kann man sich schon lebhaft vorstellen, welche Rolle vermögensbezogene Steuern in den kommenden Wahlkämpfen spielen werden. Sie werden dem Volk nach einem einfachen Motto schmackhaft gemacht: Der Bürger muss ohnehin nichts zahlen und den „Reichen“ kann man endlich etwas wegnehmen. Eine Herangehensweise, die wohl nur für sehr einfache Gemüter geeignet ist und die dem Praxistest auch nicht standhält.

Tatsächlich sind die vermögensbezogenen Steuern in Österreich sehr gering. Das liegt aber nicht an der Bescheidenheit unseres Fiskus, sondern oft schlicht an der Zuordnung. So ist die Kapitalertragssteuer an sich eine lupenreine Vermögenssteuer, die auch jeder Bürger zahlen muss, nur ist sie eben als Ertragssteuer erfasst. Und auch die gesamten Hausbesitzerabgaben, die in anderen Ländern einen Großteil der Vermögenssteuer ausmachen, haben bei uns oft nur eine andere Bezeichnung. Im Bereich der Vermögenssteuer gibt es zudem eine Verfassungsbestimmung, die die Kapitalertragssteuer als Endbesteuerung von Vermögen festschreibt. Und eine Verfassungsmehrheit für eine Vermögenssteuer kann man aktuell ausschließen.

Bleibt noch eine Erbschafts- und Schenkungssteuer, die bei ihrer Abschaffung 2008 nur 111 Millionen Euro ins Budget spülte, obwohl es damals keine Freigrenze gab. Ein substantieller Beitrag für den Staatshaushalt ist aus so einer Abgabe daher nicht zu erwarten. Außerdem weiß der gelernte Österreicher, dass wegen der Einführung einer neuen Steuer kaum jemals eine andere gesenkt oder abgeschafft wurde.

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