Kaum ein Thema hat in letzter Zeit so viel Aufsehen erregt wie das doch recht milde Gerichtsurteil gegen den Schauspieler Florian Teichtmeister. Dass man dagegen nicht mit einem Galgen protestieren muss, ist die eine Sache. Aber es zeigt sich wieder einmal recht deutlich, dass unser Rechtssystem nicht dem Gerechtigkeitsempfinden der Mehrheit der Bevölkerung entspricht. Denn während Vermögensdelikte oder Verwaltungsübertretungen mit aller Härte verfolgt werden, hat man bei Gewaltdelikten immer wieder den Eindruck, die Strafen wären nicht ausreichend. Natürlich hat die Abscheu vor gewissen Taten immer einen Einfluss auf die öffentliche Meinung, die dann eine besonders harte Strafe verlangt. Aber im Sinne der Abschreckung und des Schutzes der Bevölkerung ist das Aussprechen von unbedingten Haftstrafen eben bei Gewaltdelikten oft geboten. Auch Reue oder der übermäßige Genuss von (noch dazu verbotenen) Suchtmitteln ist kein schlagendes Argument gegen die Aussprache einer unbedingten Haftstrafe.
Die Justiz gerät durch solche Argumente schnell in den Verdacht, auf einem Auge blind zu sein. Wenn etwa Klimaschützer freigesprochen werden, weil sie beim Einfärben eines Brunnens „nur“ 800 Euro Schaden verursacht haben, muss man sich ernsthaft fragen, ob diese „Freigrenze“ jetzt auch für Raub oder Einbruch gilt? Alles in allem täte unsere Justiz gut daran, nicht aus politischem Gutdünken das Vertrauen in unseren Rechtsstaat zu zerstören. Sonst lässt man die Bevölkerung ratlos zurück, und das Wort Recht verliert seine Berechtigung.
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