Muss immer wer schuld sein?

Fotoquelle: adobestock

Man darf keinem Almbauern böse sein, der aus Angst vor der Haftung für seine Tiere eine Gebietssperre verhängt. Ähnliches galt ja auch lange für Forstwege, die für Radfahrer gesperrt waren, weil die Haftungsfrage ungeklärt war. Dieses Problem wurde mit einer Versicherung aus der Welt geschafft, was vielleicht auch bei den Almen eine Lösung sein könnte. Oder aber, und das wäre noch deutlich vernünftiger, man findet vernünftige gesetzliche Lösungen anstatt des jetzt vorherrschenden Vollkaskodenkens.
Immerhin ist unsere schöne Landschaft die Basis des heimischen Tourismus und es muss unser prinzipielles Anliegen sein, dem Gast den Genuss der Landschaft möglichst umfassend zu ermöglichen. Dabei sollte er sich aber auch an Regeln halten müssen, sei es beim Natur- und Pflanzenschutz oder beim respektvollen Umgang mit Wild- und Nutztieren. Wer sich nicht an die Regeln hält, für den sollen auch Sanktionen möglich sein, und wer sich schuldhaft verletzt, soll dafür auch selber geradestehen.
Und schließlich sollte das sehr aktuelle Wort „Eigenverantwortung“ auch wieder in der Rechtsprechung eine Bedeutung gewinnen. Wer etwa stürzt, soll sich nicht immer auf Wegerhalter oder mangende Schneeräumung berufen können. Jahrzehntelang war man in einem solchen Fall schlicht und ergreifend ungeschickt und selber schuld und musste auch die Folgen tragen.
Was man uns bei der Bekämpfung von Corona an Eigenverantwortung zutraut, sollte auch beim Gehen, Radfahren oder Bergwandern möglich sein. Oder muss wirklich immer ein anderer Schuldiger gefunden werden, wenn jemand Mist baut?

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