Für einen Aufschrei sorgte die 2G-Regelung auf vergebührten Langlaufloipen, wo hingegen auf kostenfreien keine
Nachweispflicht herrschte. Seit Montag wird die Maßnahmenverordnung anders interpretiert. Teilweise.
Zu Beginn der Langlaufsaison sorgte die schwer nachvollziehbare Regelung rund um die Nutzung der Langlaufloipen für Unmut. Laut Interpretation der Covid-19-Maßnahmenverordnung durften kostenpflichtige Langlaufloipen nur von geimpften oder genesenen Personen benützt werden. Zusätzlich dazu stiftete die Information Verwirrung, dass Loipen, an denen kein Eintritt verlangt wird auch von ungeimpften Menschen benützt werden dürfen. Auslöffeln durften das unbegreifliche Regelwerk die Loipenbetreiber. So hatten die Ramsauer Verkehrsbetriebe (RVB) zum Teil mit heftigen Reaktionen zu kämpfen. Ein Umstellen auf kostenlose Loipenbenutzung und die Abfederung der Kosten durch Corona-Förderungen konnte nicht in Anspruch genommen werden. Die RVB betreibt die Loipen erst mit Inkrafttreten der Tourismus-Strukturreform und kann deswegen keine Umsätze aus den Vorjahren vorweisen. Zuvor war der Tourismusverband zuständig. Das Langlaufvergnügen in Ramsau am Dachstein blieb Ungeimpften verwehrt.
Tiroler Vorreiter
„Seefeld ließ schon vor Weihnachten Ungeimpfte, aber getestete Personen auf die Loipe. Also haben wir bei der Wirtschaftskammer um eine Rechtsauskunft gebeten“, sagt RVB-Geschäftsführer Thomas Glaser. Vorerst bekam man nur ein lapidares Schreiben zurück, dass man sich die juristische Auslegung anschauen werde. In einer folgenden Stellungnahme von Fachgruppengeschäftsführer Michael Wiesler hieß es, dass bei vergebührten Loipen ein 3G-Nachweise reiche. Ähnliche Informationen hätten die Seefelder von deren Kammervertretern eingeholt, ergänzt Thomas Glaser.
Weltfremd
„Das ist eine Einzelauslegung die vom Ministerium nicht geteilt wird“, sagt Bezirkshauptmann Christian Sulzbacher, „Es ist nur entscheidend, was wir schwarz auf weiß haben. Und schwarz auf weiß haben wir nichts anderes.“ Zwar sei die Verordnung auch aus seiner Sicht schwer nachvollziehbar, denn „dem Virus ist es völlig wurscht ob ich dort ein paar Euro zahle oder nicht. Ich glaube nicht das das Virus fragt ‚habt ihr was bezahlt, dann bin ich gefährlich, sonst nicht‘.“ Dennoch sei es klar geregelt: „Sobald auf einer Loipe kassiert wird, muss ich 2G erfüllen“, so der Bezirkshauptmann. Man habe das in alle Richtungen analysiert, aber keinen Ausweg gefunden. Ähnlich „weltfremd“ beurteilt Sulzbacher die Regelung beim Fußball, wo sich lediglich 25 Personen am Sportplatz aufhalten dürfen. Mit Feldspielern, einem Schiedsrichter und zwei Trainern sei das Kontingent bereits erfüllt, „alles andere muss sich in Luft auflösen. Ersatzspieler können dort schon gar nicht mehr sein, geschweige denn ein Mannschaftsarzt.“
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