Geschäfte am 4. Adventsonntag geöffnet

Die Landesrätinnen Barbara Eibinger-Miedl (li.) und Doris Kampus: Durch eine Verordnung ist die Öffnung der Geschäfte am vierten Adventsonntag möglich. Foto: Land Steiermark/Drechsler

Jene Geschäfte, die während des aktuellen Lockdowns behördlich geschlossen sind, dürfen in der Steiermark am Sonntag vor Weihnachten, dem 19. Dezember, von 10 bis 18 Uhr öffnen.

Die Regelung gilt also etwa nicht für Supermärkte und Droge­rien. Beschäftigt werden dürfen an diesem Tag nur Mitarbeiter, die sich freiwillig melden. Sie verdienen das Doppelte und bekommen einen extra freien Tag. Lehrlinge dürfen am 19. Dezember nicht beschäftigt werden. Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl unterzeichnete kürzlich die entsprechende Verordnung. Die Ausnahmeregelung, auf die sich die Sozialpartner vergangene Woche geeinigt haben, soll es den vom Lockdown betroffenen Branchen ermöglichen, einen Teil des entgangenen Umsatzes im Weihnachtsgeschäft nachzuholen. „Die einmalige Sonntagsöffnung am 19. Dezember ist ein Signal an jene Unternehmen, denen durch den Lockdown in den vergangenen Wochen ein Großteil der Umsätze im Weihnachtsgeschäft entgangen ist. Außerdem bieten wir den Steirern damit am letzten Adventwochenende die Möglichkeit, bei heimischen Betrieben einzukaufen und diese zu unterstützen“, so Landesrätin Eibinger-Miedl. Dank des Sonderkollektivvertrages mit der Gewerkschaft sind die Ansprüche der Mitarbeiter im Handel abgesichert worden, stellt Soziallandesrätin Doris Kampus fest. Und weiter: „Der einmalige Schritt darf nicht dazu führen, dass generell am arbeitsfreien Sonntag gerüttelt wird.“

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