Ferien-Anlage: Schladminger Gemeinderat ist nun gefordert

Ein Blick auf das Grundstück in der Augasse, das sich hinter den beiden Häusern beginnend in Richtung Osten erstreckt.

Die Landesgesetzgebung lässt in der Raumordnung viel Spielraum für Zweitwohnsitzprojekte, der von findigen Projektentwicklern und Bauträgern auch zur Gänze ausgenützt wird, wie zahlreiche Beispiele in Schladming und der Nachbargemeinde Haus belegen. In seiner nächsten Sitzung am Mittwoch kommender Woche stimmt der Schladminger Gemeinderat über ein besonderes strittiges Vorhaben ab – eine Hotel- und Apartment­anlage in der Augasse.
Die Brisanz, die in der geplanten Hotel- und Apartmentanlage steckt, hat es in sich, sind doch zwei Gemeinden – Schladming und Haus im Ennstal – sowie mit Altbürgermeister Jürgen Winter, Bauunternehmer Siegfried Pfuner und dem Hauser Bürgermeister Gerhard Schütter drei in der Öffentlichkeit nicht unbekannte Personen darin involviert. Doch der Reihe nach: Das Grundstück, auf dem die Anlage entstehen soll, liegt zwar nur einen Steinwurf in östlicher Richtung vom Congress Schladming entfernt, befindet sich aber auf Gemeindegebiet von Haus im Ennstal. Besitzer des laut Grundbuchauszug 11.189 Quadratmeter großen Grundstückes war bis 30. Dezember 2015 der damals noch amtierende Bürgermeister Jürgen Winter. Er verkaufte die Liegenschaft an diesem Tag an die EP Bauträger GmbH mit Sitz in Zell am See, vertreten durch Geschäftsführer Siegfried Pfuner. Abgeschlossen dafür wurden zwei Kaufverträge, die dem „Ennstaler“ vorliegen. Aus dem ersten geht hervor, dass Pfuner eine landwirtschaftliche Fläche von 10.950 Qudratmeter und ein 470 Quadratmeter großes Waldstück (Gst-Nr. 654/1) erwarb. Als Kaufpreis dafür wurden 3,5 Millionen Euro vereinbart. Im zweiten Kaufvertrag (Gst-Nr. 654/8) gingen das Wohnhaus (142 Quadratmeter Grundfläche) und der Garten (756 Quadratmeter) um 1,5 Millionen Euro an die EP Bauträger GmbH. In beiden Verträgen wurde festgeschrieben, dass durch die Marktgemeinde Haus im Ennstal die Liegenschaften von Freiland in „Aufschließungsgebiet Wohnen“ umgewidmet werden, was auch geschah. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass am 23. Juni 2016 ein Nachtrag zum Kaufvertrag vom 30. Dezember 2015, betreffend Gst-Nr. 654/1, abgeschlossen wurde. In diesem sind Winter und Pfuner übereingekommen, dass sich der Kaufpreis um 1,5 Mill. Euro vermindert und sich die für das vorgesehene Bauprojekt beabsichtigte Bruttogeschoßfläche von 8825 auf 6970 Quadratmeter verringert. Gleichzeitig wurde festgeschrieben, dass sich der Kaufpreis bei einer Erhöhung der Bebauungsdichte je Zehntelprozent um 250.000 Euro erhöht. Bei Unterfertigung dieser Vereinbarung wurde die Bebauungsdichte mit 0,7 angegeben.
Wie bekannt, will Siegfried Pfuner mit der EP Bauträger GmbH auf dem ehemaligen Winter-Grundstück eine Hotel- und Apartmentanlage mit 420 Betten errichten. Geplant sind dabei ein Hauptkomplex mit 125 Zimmern sowie drei Doppel- und zwei Einzelhäuser. Erste Probleme gibt es jedoch mit der Oberflächenentwässerung, wofür Pfuner die Hilfe der Stadtgemeinde Schladming braucht. Das Unternehmen stellte daher den Antrag um Nutzungsrechte an der Augasse, um einen Regenwasserkanal graben zu können, worüber in der letzten Gemeinderatssitzung keine Einigung zustande kam und die Entscheidung darüber verschoben wurde. Die Oppositionsparteien befürchten nämlich, dass es sich bei der geplanten Anlage wieder um ein Zweitwohnsitzprojekt handeln könnte, was nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Bekanntlich haben nämlich Siegfried Pfuner, damals noch mit einer seiner weiteren Firmen, nämlich der Hoa­mat Immobilien GesmbH mit Sitz in Werfenweng, und Jürgen Winter als noch amtierender Bürgermeister von Schladming einige Projekte in der WM-Stadt umgesetzt, die heute als Zweitwohnsitz-Anlagen gelten.
Am Mittwoch kommender Woche, dem 16. Oktober, entscheidet nun der Schladminger Gemeinderat endgültig über den Antrag der EP Bauträger GmbH. Die Sitzung beginnt um 19 Uhr im Congress. Stimmen die Mandatare dagegen, wird es wohl schwierig werden, einen rechtsgültigen Baubescheid dafür auszustellen, da ein wesentliches Kriterium in diesem behördlichen Dokument, nämlich der Pargraph 5, die Bauplatzeignung, nicht erfüllt werden kann. Für den Baubescheid zuständig ist übrigens als erste Bauinstanz der Hauser Bürgermeister Gerhard Schütter.

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