Am Weg zur Volkspension

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Die jüngste Pensionserhöhung folgte wie schon in den vergangenen Jahren nicht den eigentlich vorgesehenen Vorgaben. Danach hätten alle Pensionen um 1,5 Prozent erhöht werden müssen, geworden sind es 3,5 bei den niedrigsten und deutlich weniger als 1,5 bei den höchsten Ruhebezügen. Was auf den ersten Blick sozial ausgewogen erscheint, gerät heuer in die Kritik. Denn wenn man wie in den vergangenen Jahren diese Praxis beibehält, entfernt man sich immer weiter vom Versicherungsprinzip und schafft so ein ungerechtes System.
Eigentlich sollte sich die Höhe der Pension nach den geleisteten Beiträgen und der Versicherungszeit errechnen. Wer also lange und viel einzahlt, soll am Ende eine hohe Pension bekommen. Wenn diese dann aber über viele Jahre unter der Inflationsrate erhöht wird, sinkt ihr Wert ständig, während Kleinpensionen immer deutlich stärker erhöht werden und dadurch eine deutliche Kaufkraftstärkung bewirken.
Dieser Effekt ist derzeit noch nicht so stark zu spüren, allerdings geht die Schere mit jedem Erhöhungsjahr weiter auseinander. Und auf lange Sicht gerechnet wird irgendwann der Punkt erreicht, an dem sich die Pensionen angleichen. Diese „Volkspension“ gab es etwa in den ehemaligen Ostblockländern. Dann müssten allerdings auch die Höhe der Beiträge angeglichen werden, und das würde unser ohnehin unterfinanziertes System nicht aushalten.

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