Wolfsverordnung erntet harsche Kritik
15.09.2023Nach monatelangen Diskussionen liegt nun der Entwurf für eine steirische Wolfsverordnung zur Begutachtung auf. Der Verein "Wolfstopp" beurteilt diesen mit einem "nicht genügend".
Der aufgelegte Verordnungsentwurf sieht vor, dass Wölfe durch befugte ...
Nach monatelangen Diskussionen liegt nun der Entwurf für eine steirische Wolfsverordnung zur Begutachtung auf. Der Verein "Wolfstopp" beurteilt diesen mit einem "nicht genügend".
Der aufgelegte Verordnungsentwurf sieht vor, dass Wölfe durch befugte Jäger entnommen werden können, wenn sie sich Menschen gegenüber gefährlich verhalten oder mehrmals sachgerecht geschützte Nutztiere verletzen oder töten. Die Herausforderung dabei: Der Wolf ist EU-weit geschützt. Ohne Wolfsmanagement und nachhaltige Entnahme entwickle sich diese Thematik zu einer dauerhaften Katastrophe, sagt Landesrat Johann Seitinger. Er fordert den Schutzstatus des Wolfes in der EU zu überdenken. Dem Verein „Wolfstopp“ stößt der im Begutachtungsentwurf enthaltene verpflichtende Herdenschutz für Heimweide besonders sauer auf. Dieser sei die Voraussetzung, um Schadenersatzzahlungen zu bekommen und den Status „Schadwolf“ zu erfüllen. Herdenschutz müsse jedoch im Rahmen einer hofnahen Sicherheitsweide eine Notfallmaßnahme in Krisenzeiten sein, der freiwillig sein soll und deutlich mehr Förderung benötige. Bereits vor dem Sommer diesen Jahres wurde seitens Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) eine Wolfsverordnung versprochen. Vor allem der Verein „Wolfstopp“ kritisierte die Untätigkeit und mahnte mehrmals vor den Konsequenzen einer ungebremsten Vermehrung. Zum Erhalt der Almwirtschaft in der Steiermark legt das Land nun eine Verordnung vor, mit der die Entnahme von Problemwölfen geregelt wird. Für die Erarbeitung des Entwurfes wurde von Lackner eine Expertengruppe, bestehend aus Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Jägerschaft und des Landes, einberufen. Es galt, eine rechtlich abgesicherte Lösung zu finden. Die Herausforderung dabei: Der Wolf ist EU-weit geschützt. Der aufgelegte Verordnungsentwurf sieht vor, dass Wölfe durch befugte Jäger entnommen werden können, wenn sie sich Menschen gegenüber gefährlich verhalten oder mehrmals sachgerecht geschützte Nutztiere verletzen oder töten. „Ich habe volles Verständnis dafür, dass dieses Thema sehr emotional ist. Niemand will tote Schafe oder Kälber auf seiner Weide finden. Trotzdem müssen wir uns um Sachlichkeit bemühen. Daher habe ich die Expertengruppe mit Vertretern aller Betroffenen einberufen, damit alle wesentlichen Aspekte berücksichtigt werden können“, erklärt Lackner.
Dauerhafte Katastrophe
Ohne Wolfsmanagement und nachhaltige Entnahme entwickle sich diese Thematik zu einer dauerhaften Katastrophe, sagt Landesrat Hans Seitinger (ÖVP). Er fordert für die Steiermark eine europarechtskonforme Entnahmemöglichkeit. Da bei Problemwölfen auch die umfassendsten Schutzmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen, wie Risse auf eingezäunten Weiden direkt neben dem Hof bestätigen, ergänze diese Verordnung die bereits seit Juli beantragbare Ankaufsförderung für Schutzzäune. Seitinger betont aber auch, dass es seitens der EU eine Adaptierung des Schutzstatus der Wölfe geben müsse. „Der strenge Schutz durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) muss aufgehoben werden, denn mittlerweile leben in Europa 20.000 Wölfe. Die Wölfe sind nicht mehr bedroht, der in der FFH-Richtlinie geforderte gute Erhaltungszustand ist längst überschritten und die zunehmende Wolfspopulation ist kein steirisches, kein österreichisches, sondern mittlerweile ein großes europäisches Problem. Die Wölfe haben keine natürlichen Feinde und ihre Zahl sowie auch die Zahl der Risse explodiert“, sagt Seitinger. Darüber hinaus hat das Land Steiermark eine Versicherung abgeschlossen, die betroffenen Landwirten den durch Wolfsrisse entstandenen Schaden ersetzt. Abhängig vom Alter und der jeweiligen Tierart wurden gemeinsam mit Vertretern von Tierzuchtverbänden und der Landwirtschaftskammer festgelegte Entschädigungssummen vereinbart.
Herdenschutzmaßnahmen müssen freiwillig bleiben
„18 Wochen und trotzdem nicht genügend“, meldet der Verein „Wolfstopp“, der seit einigen Monaten auf eine Verordnung drängt. Wolfstopp-Steiermark-Chefin Monika Brechtler zeigt sich über den Entwurf verärgert: „Offensichtlich steht im Begutachtungsentwurf der verpflichtende wolfabweisende Herdenschutz für Heimweiden zu lesen. Er ist somit die Voraussetzung, um Schadenersatzzahlungen zu bekommen und den Status Schadwolf zu erfüllen. Das lehnt Wolfstopp auf das Schärfste ab.“ Heimweiden seien laut Entwurf Weiden, die sich in 100 Meter Umkreis um den Hof befinden. Ein 100-Meter-Radius schließe mehr als drei Hektar Grund ein, so Brechtler. In Frankreich und der Schweiz erfolgen laut dem Verein 80 Prozent der Risse jedoch in geschützten Weiden. Die bereits in Kraft getretenen Förderrichtlinien für wolfabweisenden Herdenschutz sehen außerdem eine maximale Förderung von 1000 Euro vor. Für Wolfstopp sei wolfabweisender Herdenschutz im Rahmen einer hofnahen Sicherheitsweide eine Notfallmaßnahme in Krisenzeiten, der freiwillig sein soll und deutlich mehr Förderung benötige. „Die Schadwolfdefinition sowie Schadenersatzzahlungen nach Nutztierrissen müssen davon unabhängig sein“, fährt sie fort. Im Schadensfall nicht zu zahlen und die Bauern mit maximal 1000 Euro abzuspeisen, stelle außerdem eine Verhöhnung der Bauern dar. Der Verordnungsentwurf ist auf der Webseite des Landes Steiermark publiziert.

