Vorsatz oder Schlamperei?
12. August 2010:Auf den ersten Blick ist das steuerfreie Kassieren eines Honorars, einer Beratungsleistung oder einer anderen Leistung lupenreine Abgabenhinterziehung. Im Fall der BUWOG stellt sich die Situation freilich ein bisschen komplizierter dar. Es heißt nämlich im entsprechenden Privatisierungsgesetz wörtlich: „Im Zusammenhang mit der Verwertung der genannten Gesellschaften stehende Vorgänge sind von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit“.
Ähnliche Formulierungen waren in der Vergangenheit durchaus üblich, verfolgen aber den Zweck, dass der Staat selbst nicht steuerpflichtig wird und sich quasi selber Abgaben zahlen muss. Die neuerdings verwendete Formulierung liefert allerdings darüber hinaus tatsächlich gute Argumente, keine Steuern für Beratungshonorare zu bezahlen.
Das ist vermutlich nicht gewollt und wurde jedenfalls von der damaligen rot-grünen Opposition übersehen, die ja beim Lesen des Gesetzes laut aufschreien hätte müssen. Im günstigeren Fall ist auch die Regierung über eine schlechte Formulierung gestolpert. Darüber hinaus scheint aber auch nicht ausgeschlossen, dass man die Formulierung absichtlich eingebaut hat, um gewissen Personen steuerfreie Einkünfte zuzuschanzen. Und das wäre ein Skandal, der die ganze Causa in einem noch schieferen Licht erscheinen ließe.
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