Bezirks-SPÖ tritt gegen Gerichtsschließungen ein

10. Februar 2012:
 Mit einer Stimme sprechen die drei SP-Abgeordneten in Bund und Land zu den auftauchenden Schließungsgerüchten um die beiden Bezirksgerichte Irdning und Schladming. Für vergangenen Freitag hatten NAbg. Elisabeth Hakel, Bundesrätin Johanna Köberl und LAbg. Ewald Persch zur Presseinformation nach Liezen eingeladen. Mit dabei Rechtsanwalt Mag. Hannes Pichler aus Schladming als Jurist und SP-Vizebürgermeister der WM-Stadt.
Die Einsparungsinitiativen und Denkansätze dazu sind merkbar endlos geworden. Land und Bund rittern förmlich um neue Quellen, wo was zu holen wäre und in welchen Bereichen die Sparstifte angesetzt werden könnten. Das Justizministerium wurde dem Vernehmen nach bei den Bezirksgerichten der Region fündig: Irdning und Schladming könnten geschlossen werden, deren Agenden sollen Liezen als zentralem Standort übertragen werden. Zwar hat man die Irdninger Baulichkeit erst vor wenigen Jahren saniert und adaptiert, damit die Ausseer Bediensteten Platz finden, deren Gericht der ersten Schließungswelle zum Opfer gefallen war. Aber die Strategen im Justizministerium dürften noch starke zusätzliche Streichungsgelüste haben. Folgelogik: Also auch Schladming auf die Liste setzen. Da erhebt sich dann die Frage nach der durchschnittlichen Anfahrtsdauer innerhalb der bestehenden sechs Bezirksgerichte in Vorarlberg gegenüber den drei Gerichten im gesamten flächenmäßig sogar größeren Bezirk Liezen.
Beide in der Diskussion stehenden Bezirksgerichte können auf eine sehr solide Auslastungsquote verweisen. In Schladming kommt dazu, dass hier im Zentrum der Skiregion Verhandlungen nach Skiunfällen an Ort und Stelle und kurzfristig abgeführt werden können. Von Liezen ist beispielsweise Schladming rund 50 km entfernt, das in Leoben ansässige und für die Region zuständige Landesgericht auch über 70 km. Die Weitläufigkeit des Bezirkes – immerhin der flächenmäßig größte der Republik – spielt sichtlich im Denken der Spar-Strategen kaum eine Rolle. Auch die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln etwa aus den Sölktälern oder aus dem steirischen Salzkammergut ist deutlich schlechter als in Ballungsräumen.
Ein nicht unwesentliches Kriterium für den Fortbestand beider Gerichtsstandorte ist natürlich auch das Arbeitsplatzargument. Da geht es nicht nur um die direkt an den Gerichten Beschäftigten, sondern auch um die damit zusammenhängenden Büros der Rechtsanwaälte und Notare und deren Mitarbeiter. Es sind dies nach vorsichtigen Schätzungen im Gesamten rund 70 Arbeitsplätze. All diese Argumente zusammen veranlassen die SP-Abgeordneten zu parlamentarischen Anfragen und Resolutionen an die zuständige Ministerin Beatrix Karl.
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